Berufsanerkennung AUSTRALIEN
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Berufsanerkennung für Australien – Occupation Standard Classification for Australia (OCSA)
Um in Australien ein Dauervisum beantragen zu können, das auf einer Berufsanerkennung basiert, muss Ihr Beruf in der OSCA – Occupation Standard Classification for Australia, früher ANSCO-Liste genannt, aufgeführt sein. Wenn Sie eine Berufsanerkennung anstreben, ist es für uns hilfreich, wenn Sie uns gleich die entsprechende Nummer des Berufs mitteilen, den Sie nominieren möchten. Soweit möglich, verwenden wir dann die entsprechende Terminologie.
Formale Anforderungen an beglaubigte Übersetzungen für Australien
Mit den formalen Anforderungen an beglaubigte Kopien und beglaubigte Übersetzungen für die australischen Behörden kennen wir uns aus. Dieses Wissen geben wir Ihnen gerne weiter. Wichtig ist es, den geforderten Vorgaben von Anfang an zu entsprechen, damit Ihr Antrag auf Berufsanerkennung oder Ihr Visumsantrag erfolgreich sind. Besonders aufwändig ist die Beglaubigung der deutschsprachigen Unterlagen für alle medizinischen Berufe. Bitte folgen Sie hier den Anforderungen sehr aufmerksam oder fragen Sie uns. Informationen finden Sie auf der Seite FAQ.
Berufsanerkennung für Neuseeland
Die Berufsanerkennung für Neuseeland erfolgt auf der Grundlage der National Occupation List NOL. Diese National Occupation List ersetzt die vormals für Australien und Neuseeland gemeinsam gültige ANZSCO Liste, die nun nur noch für Australien gültig ist. Daneben gibt es noch die Green List. Diese Liste enthält alle derzeit in Neuseeland gesuchten Berufe. Wenn Sie Ihren Beruf auf dieser Liste finden, haben Sie schon eine große Hürde für ein Einwanderungsvisum auf Basis einer Berufsanerkennung genommen.
Berufsbezeichnungen übersetzen wir für Neusseeland nach der NOL.
Formale Anforderungen an Ihre beglaubigten Übersetzungen für Neuseeland
Wenn Sie noch in Deutschland, Österreich oder in der Schweiz wohnen und nach Neuseeland auswandern möchten, ist die australische NAATI Beglaubigung für Sie die Beglaubigung aus einem Drittland. Daher beglaubigen wir Ihre Übersetzungen nach den deutschen Richtlinien. Beglaubigte Übersetzungen für Neuseeland werden dann von unseren in Deutschland vereidigten Fachübersetzern gemäß den Anforderungen von NZQA und den entsprechenden berufsanerkennenden Behörden ausgeführt.
Das ist so auch gut möglich, wenn Sie noch nicht wissen, ob Sie nach Neuseeland oder nach Australien auswandern möchten und beide Länder in Betracht ziehen.
Beglaubigte Kopien für Neuseeland
Üblicherweise dürfen den Behörden in Neuseeland nur notariell beglaubigte Kopien eingereicht werden. Bitte lassen Sie vom Notar die Beglaubigung gleich in englischer Sprache vornehmen, dann sparen Sie die Kosten für die Übersetzung der Beglaubigung (nicht des Dokuments selbst).
Wenn Sie eine Berufsanerkennung anstreben, ist es für uns hilfreich, wenn Sie uns gleich die entsprechende Nummer des Berufs auf der OCSA oder der NOL Liste mitteilen, den Sie nominieren möchten. Soweit möglich, verwenden wir dann die entsprechende Terminologie.
Auszugsweise beglaubigte Übersetzungen für Australien und Neuseeland
Einige Unterlagen dürfen und sollen für die australischen Behörden auszugsweise übersetzt werden. Bei diesen Dokumenten handelt es sich insbesondere um Nachweise einer de-facto-Partnerschaft oder auch um finanzielle Belege Ihrer Berufstätigkeit wie beispielsweise Steuerbescheide und Gehaltsnachweise. Wir übersetzen nur die Textpassagen für Ihren Antrag auf Berufsanerkennung oder aber auf Anerkennung Ihrer Partnerschaft bei den australischen Behörden, die für Ihre Unterlagen relevant sind. Auszugsweise beglaubigte Übersetzungen sind deutlich günstiger als vollständige beglaubigte Übersetzungen.
Auch unsere Preise werden Sie überzeugen.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail und stehen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung gerne zur Seite. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf und schon sind Sie Ihrem Visum für Australien oder Neuseeland einen Schritt näher.
Wenn Sie bereits in Australien leben, so freut sich unser Büro in Australien auf Ihre E-Mail.




