BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNGEN FÜR NEUSEELAND

Beglaubigte Übersetzungen für Neuseeland für Visum und Berufsanerkennung

Die Berufsanerkennung für Neuseeland erfolgt auf der Grundlage der National Occupation List NOL. Diese National Occupation List ersetzt die vormals für Australien und Neuseeland gemeinsam gültige ANZSCO Liste, die nun nur noch für Australien gültig ist.

Berufsbezeichnungen übersetzen wir  für Neuseeland gemäß dieser Publikation. Wir arbeiten auch mit dem CEP (Country Education Profile), einer nicht öffentlichen Publikation der australischen Regierung, das auch in Neuseeland gültig ist. Im CEPT werden Schul- und Studienabschlüsse klassifiziert.

Gerne erstellen wir für Sie alle beglaubigten Übersetzungen.

Beglaubigung Ihrer Übersetzungen für Neuseeland

Wenn Sie noch in Deutschland, Österreich oder in der Schweiz wohnen und nach Neuseeland auswandern möchten, ist die australische NAATI Beglaubigung für Sie die Beglaubigung aus einem Drittland. Daher beglaubigen wir Ihre Übersetzungen nach den deutschen Richtlinien. Beglaubigte Übersetzungen für Neuseeland werden dann von unseren in Deutschland vereidigten Fachübersetzern gemäß den Anforderungen von NZQA und den entsprechenden berufsanerkennenden Behörden ausgeführt.

Das ist so auch gut möglich, wenn Sie noch nicht wissen, ob Sie nach Neuseeland oder nach Australien auswandern möchten und beide Länder in Betracht ziehen.

Beglaubigte Kopien für Neuseeland

Bitte prüfen Sie vor dem Einscannen ob für Ihre Behörde in Neuseeland der Beglaubigungsstempel mit übersetzt werden muss. Sinnvollerweise lassen Sie dann vom Notar die Beglaubigung gleich in englischer Sprache vornehmen, dann sparen Sie die Kosten für die Übersetzung der Beglaubigung (nicht des Dokuments selbst).

Für Neuseeland müssen die Beglaubigungen immer von einem Notar vorgenommen werden. Siehe hierzu auch unsere Seite FAQ.

Wir freuen uns auf Ihre E-Mail und auf Ihre Unterlagen.

 

Bestimmungen von NZQA zur Anfertigung beglaubigter Übersetzungen:

If your international qualification documents are not in English, you must provide a translation of them. All translations must comply with the following requirements:

  • Translations must be prepared by a recognised official translation service. The translation must not be prepared by you, or any member of your family, or any person interested in the outcome of your application.
  • Translations must be on official letterhead and have the stamp or signature of the translator or translation service.
  • All translation costs are your responsibility.
  • All translations of original language documents, including notarised documents, must be certified as correct by an official of the translation service.