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TIPPS & TRICKS ZU BEGLAUBIGTEN ÜBERSETZUNGEN

Tipps & Tricks zu Übersetzungen für Australien und Neuseeland

Auf dieser Seite finden Sie Tipps & Tricks zu beglaubigten Übersetzungen und beglaubigten Kopien für Australien und Neuseeland. Bitte lesen Sie den nachfolgenden Text aufmerksam durch. Wenn Sie die Informationen beherzigen, sparen Sie Zeit und Geld und schonen Ihre Nerven.

Beglaubigte Übersetzungen für Australien und Neuseeland

Beglaubigte Übersetzungen können von amtlich anerkannten Übersetzern angefertigt werden. Das sind in Deutschland vereidigte, beeidigte oder ermächtigte, also bei Gericht zugelassene Übersetzer. In Australien sind das NAATI Übersetzer. Diese Übersetzer sind besonders qualifiziert und zur offiziellen Übersetzung von Unterlagen für Behörden berechtigt. Die Berechtigung zur beglaubigten Übersetzung wird mit einem entsprechenden Stempel dokumentiert.

Für Neuseeland bieten wir unseren Kunden die Beglaubigung nach den deutschen Richtlinien an, da es sich bei der NAATI Beglaubigung um die Beglaubigung aus einem Drittland handelt.

Beglaubigte Kopien

Mit Ihrem Antrag auf Visum oder Berufsanerkennung müssen Sie außer den beglaubigten Übersetzungen auch beglaubigte Kopien Ihrer deutschsprachigen Unterlagen (bei NZQA häufig Ihre deutschen Originale) einreichen. Andere Bestimmungen gelten bei Online-Anträgen. Beglaubigte Kopien können Sie  bei jedem Notar oder bei Ihrer Gemeindeverwaltung oder Stadtverwaltung anfertigen lassen.
Bitte informieren Sie sich vor der Beglaubigung Ihrer Unterlagen auf der Homepage Ihrer australischen berufsanerkennenden Behörde unbedingt über die geltenden Vorschriften zur Beglaubigung von Kopien.

Beglaubigte Kopien für VETASSESS, AITSL, Engineers Australia, ACA und AACA

VETASSESS, AITSL, Engineers Australia, ACS und AACA (die anderen Behörden nicht, siehe aber auch ANMAC und AMC!) verlangen den Beglaubigungsstempel in englischer Sprache. Entweder lassen Sie die Beglaubigung gleich in englischer Sprache vornehmen, z.B. von einem Notar, oder aber Sie scannen uns Ihre in deutscher Sprache beglaubigten Dokumente ein. Wir übersetzen dann Beglaubigungsvermerk mit.
Die Beglaubigung für diese Behörden sollte möglichst folgende Angaben enthalten: Unterschrift, Datum, Anschrift, Telefonnummer, Siegel. Bitte schauen Sie aber die jeweils aktuellen Bestimmungen nach! Enthält der Beglaubigungsstempel diese Angaben nicht oder nur teilweise, so notieren Sie sich bitte die fehlenden Details und fügen diese auf einem Aufkleber der Übersetzung handschriftlich bei. Mitunter wird auch  ein bestimmter Wortlaut verlangt.

Beglaubigte Kopien für ANMAC und AMC

ANMAC und AMC haben sich für die beglaubigte Übersetzung sowie die Anfertigung beglaubigter Kopien den Bestimmungen der AHPRA (Australian Health Practitioner Regulation Agency) angeschlossen.
Bitte lassen Sie bei einer Bewerbung direkt bei AMC vor der Zusendung an uns Ihre deutschsprachigen Dokumente  gemäß den Bestimmungen von AHPRA beglaubigen. Die entsprechenden Bestimmungen finden Sie hier. AMC akzeptiert seit Oktober 2015 auch Onlinebewerbungen über EPIC. Die Übersetzungen müssen den Standards von ECFMG entsprechen.
In Deutschland dürfen  Notare oder das Australische Konsulat beglaubigte Kopien für diese Behörde anfertigen. Das Konsulat stellt die Beglaubigung in englischer Sprache aus. Die meisten Notare beglaubigen nur in deutscher Sprache. Die Beglaubigung wird dann von uns mit übersetzt. Oder aber Sie bitten den Notar, gleich in englischer Sprache zu beglaubigen: „I hereby certify that this copy agrees with the original“.

Onlinebewerbungen bei den australischen Behörden (Berufsanerkennung und Visumsantrag

Bei allen Onlinebewerbungen müssen Sie außer den Scans der beglaubigten Übersetzungen auch Scans von beglaubigten Kopien Ihrer Originalunterlagen hochladen. Farbscans Ihrer Originale sind hier nicht ausreichend.

Beglaubigte Kopien für Neuseeland

Für Neuseeland müssen beglaubigte Übersetzungen i.d.R. vom Original oder von einer notariell beglaubigten Kopie angefertigt werden. Eine notariell beglaubigte Kopie ist eine Kopie, die von einem Notar beglaubigt wurde.

Anzahl der Ausfertigungen

Lassen Sie Ihre Dokumente zweifach oder mehrfach beglaubigt übersetzen. Einen Satz erhalten die australischen oder neuseeländischen Behörden zusammen mit dem Antrag. Mit dem zweiten Satz haben Sie ein Leben lang amtlich gültige Übersetzungen im Original.

Elektronische Ausfertigungen

Einige australische Behörden, so auch DIAC (TRA und NZQA nicht!) akzeptieren inzwischen vorab Online-Anträge, denen Sie neben den Farbscans Ihrer deutschsprachigen Unterlagen Farbscans der Übersetzungen beifügen können. Farbscans Ihrer beglaubigten Übersetzungen senden wir Ihnen gerne vorab per E-Mail.

 

Die Anfertigung beglaubigter Übersetzungen dient dazu, falsche Übersetzungen zu verhindern.

Die Anfertigung beglaubigter Kopien dient dazu, die Fälschung von Dokumenten zu verhindern.