BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNGEN FÜR NEUSEELAND
Beglaubigte Übersetzungen für Neuseeland für Visum und Berufsanerkennung
Die Berufsanerkennung für Neuseeland und Australien erfolgt seit 2010 nach einem einheitlichen Standard. Grundlage ist die Australian and New Zealand Standard Classification of Occupations (ANZSCO). Berufsbezeichnungen übersetzen wir auch für Neuseeland gemäß dieser Publikation. Wir arbeiten auch mit dem CEP (Country Education Profile), einer nicht öffentlichen Publikation der australischen Regierung. Das CEP ist auch in Neuseeland gültig. Im CEP ist die Einordnung von Schul- und Studienabschlüssen festlegt.
Gerne erstellen wir für Sie alle beglaubigten Übersetzungen. Aber auch Ihren Lebenslauf entwerfen wir nach den in Neuseeland gültigen Gepflogenheiten.
NAATI Beglaubigung
Die NAATI Beglaubigung wird in Neuseeland anerkannt. Wenn Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht in Australien leben, handelt es sich aber bei der NAATI Beglaubigung um die Beglaubigung aus einem Drittland. Beglaubigte Übersetzungen für Neuseeland werden dann von unseren in Deutschland vereidigten Fachübersetzern gemäß den Anforderungen von NZQA und den entsprechenden berufsanerkennenden Behörden ausgeführt.
Beglaubigte Kopien für Neuseeland
Bitte prüfen Sie vor dem Versand, ob für Ihre Behörde der Beglaubigungsstempel mit übersetzt werden muss. Dann ist es sinnvoll, die Unterlagen erst beglaubigen zu lassen. Für Neuseeland müssen die Beglaubigungen immer von einem Notar vorgenommen werden. Siehe hierzu auch unsere Seite Tipps & Tricks.
Wir freuen uns auf Ihre E-Mail und auf Ihre Unterlagen.
Bestimmungen von NZQA zur Anfertigung beglaubigter Übersetzungen:
If your international qualification documents are not in English, you must provide a translation of them. All translations must comply with the following requirements:
- Translations must be prepared by a recognised official translation service. The translation must not be prepared by you, or any member of your family, or any person interested in the outcome of your application.
- Translations must be on official letterhead and have the stamp or signature of the translator or translation service.
- All translation costs are your responsibility.
- All translations of original language documents, including notarised documents, must be certified as correct by an official of the translation service.